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Spieß Netzwerk GmbH
Nachbars
Wiesenweg 55
D 38820 Halberstadt
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
gleichzeitig für folgende Netzwerk-Partnerunternehmen, mit
der Anschrift, wie oben:
• Hanfbörse
• Spieß
Denkwerkstatt
• Event-Veranstaltungsagentur
(EVA)
• Spieß
Media
• Spieß
Mentor
1.
Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil
eines jeden Vertrages, der zwischen einem
Kunden und der Firma EVA abgeschlossen wird. Die Mitarbeiter der Firma EVA sind nicht berechtigt
mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche
Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag
hinaus gehen. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung,
Streiks, Nichtlieferung oder Lieferver- zug des
Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche
unvorhersehbare Ereignisse entbinden die
Firma EVA von der Erfüllung geschlossener Verträge.
2. Vertragsabschluss/ Angebote
Unsere Angebote sind, sofern nicht anders schriftlich
vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich.
Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung, spätestens mit
Ausführung/ Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung,
rechtskräftig.
Nach jeweiligem Ermessen ist vor einem Vertragsabschluss
eine ordentliche Gewerbeanmeldung
vorzulegen.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ausschließlich in € ab
Lager Halberstadt. Druckfehler, Irrtum und
Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tag
der Lieferung/ Leistungserbringung
gültigen Preise zur Abrechnung. Die Berichtigung von
Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Lager Halberstadt. Ein
Mindestbestellwert besteht nicht. Der Liefertermin gilt
als
erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen/ dem
Kunden übergeben wurde. Sollten im Falle
höherer Gewalt (siehe Abs. 1. Allgemeines) sowie bei
Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen u.ä. bei verbindlich vereinbarten
Terminen die Liefer-/ Leistungsverzögerung länger
als 4 Wochen dauern, ist der Käufer/ Mieter berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforde-
rungen sind ausgeschlossen. Wir sind
ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt.
5. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Lieferung per
Nachnahme. Rechnungen sind in für uns
verlustfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des
Käufers/ Mieters sind wir berechtigt
Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweilig
geltenden Bankdiskontsatz zu berechnen und
weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen
Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz
zu fordern. Der Käufer/ Mieter ist nicht berechtigt wegen
Gewährleistungsansprüchen Zahlungen
zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter
Gegenforderungen den Kaufpreis/ Mietpreis
aufzurechnen.
6. Haftung der EVA
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich
zugestandenen Ansprü- che, insbesondere auch
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug,
Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten
(einschließlich Beratung und Erteilung von Auskünften),
Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlung - auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang
mit Gewährleistungsrechten des
Käufers/ Mieters stehen - werden ausgeschlossen, es sei
denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Handlung/ Unterlassung durch uns,
durch einen gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen, oder sei es denn, sie beruhen auf
einer leicht fahrlässigen Verletzung von
Kardinalspflichten oder vertragswesentlichen Pflichten
durch uns, durch einen gesetzlichen
Vertreter oder leitenden Erfüllungsgehilfen.
7. Eigentumsvorbehalt/ Copyright
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser vollständiges Eigentum. Es gilt
der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bei Warenrückforderung
auf Grund von Zahlungsverzug bzw.
Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt
etwaige Abnutzungen, Schäden und Verluste
geltend zu machen.
Unsere sämtlichen Verträge, Schriftsätze, Konzepte und
sonstigen schriftlichen Äußerungen die im
einfachen Schriftverkehr gegenüber Dritten bekannt
gegeben werden bzw. im Rahmen von Projekten
zur Verfügung gestellt werden unterliegen den
Bestimmungen des Urheberrechts und besitzen ein
Copyright zu unseren Gunsten.
8. Verleihbedingungen
Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung bzw.
Wiedervermietung überlassen. Die auf
Grund des Angebotes bzw. der Ortsbesichtigung festgelegten
Einsatzvoraussetzungen sind zwingende
Grundlage für jedes Verleihgeschäft. Dafür gelten
nachstehende Bedingungen:
8.1. Bei Nichterfüllung der vereinbarten
Einsatzvoraussetzungen behält sich die Firma EVA vor das
jeweils geplante Verleihgeschäft unter Zahlung des
vereinbarten Mietentgeltes einzustellen bzw.
in begrenztem Umfang durchzuführen.
8.2. Die zur Miete überlassenen Geräte/ Anlagen dürfen
nur durch technisch versiertes Personal
übernommen bzw. betreut werden. Dies gilt besonders für
mobile Schankanlagen - Drink Man - und
Eiskunstbahnen.
8.3. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein.
Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden,
die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Fehlsteuerung)
entstehen. Ebenso haftet der Mieter für
Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und
Zubehör durch sich oder durch Dritte.
8.4. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie
möglich zu melden. Nach Übergabe des
funktionsfähigen Mietgegenstandes erfolgte Reparaturen in
Folge unsachgemäßen Eingriffs oder
unzureichender Einsatzvoraussetzungen gehen vollständig
zu Lasten des Mieters. Die Rücknahme
der Mietsache bestätigt nicht deren Schadensfreiheit.
8.5. Kosten, die der Firma EVA durch Überschreitung der
Mietzeit entstehen, wie z. B. für Wege,
Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä. trägt der
Mieter. Dies gilt auch insbesondere für einzelne
Teile einer gesamten Mietsache. Bei Zahlungsverzug gilt
analog Nr.5 AGB. Verzögert sich durch höhere
Gewalt die Abholung der Mietsache, so haftet weiterhin der
Mieter. Weitere Kosten für Miete entstehen
dem Mieter dafür nicht.
8.6. Die Firma EVA ist berechtigt, die Ausgabe der
Mietsache und somit den Vertragsabschluss zu
verweigern, wenn der Mieter bei Übergabe kein amtliches
Dokument (z.B. Personalausweis,
Führerschein) zu seiner Identifikation vorweisen kann.
9. Verpflegungsbedingungen
Bei Verleihgeschäften, die eine Aufbau, -Arbeitszeit von
mehr als 8 Stunden haben, muss Verpflegung
für die Techniker, Eismeister und Gehilfen in
angemessenem Maße zur Verfügung stehen. Wahlweise
kann eine Tagesauslöse vereinbart werden.
10. Zusätzliche Bedingungen
Zusätzliche Bedingungen die nicht in den AGB verankert
sind, werden extra über einen Anhang
zum Angebot aufgeführt.
11. Datenschutz
Die sich aus den Geschäftsvorfällen ergebenen Daten
werden im Rahmen automatischer Dateien
zur Geschäftsabwicklung gespeichert und an Dritte nicht
weitergegeben.
12. Außergerichtliche
Streitbeilegung
Informationspflicht
nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung sind wir
verpflichtet, Sie unabhängig von unserer Teilnahme an
einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung darüber
zu informieren, dass die Europäische Kommission zur außergerichtlichen
Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten
eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
eingerichtet hat. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Die Spieß
Netzwerk GmbH und alle oben genannten
Netzwerk-Partnerunternehmen werden nicht an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen
und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
Unsere E-Mailadresse
lautet: info@eva-veranstaltungen.de
13. Gerichtsstand
Erfüllung und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und
Scheckklagen ist für beide Teile Halberstadt.
14. Teilnichtigkeit
Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig
oder (schwebend) rechtlich wirksam,
werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
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