Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)   
     
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Spieß Netzwerk GmbH
Nachbars Wiesenweg 55
D 38820 Halberstadt

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten gleichzeitig für folgende Netzwerk-Partnerunternehmen, mit der Anschrift, wie oben:
Hanfbörse 
Spieß Denkwerkstatt 
Event-Veranstaltungsagentur (EVA) 
Spieß Media 
Spieß Mentor 


1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma EVA abgeschlossen wird. Die Mitarbeiter der Firma EVA sind nicht berechtigt mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinaus gehen. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferver- zug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Firma EVA von der Erfüllung geschlossener Verträge.

2. Vertragsabschluss/ Angebote

Unsere Angebote sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung/ Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung, rechtskräftig.

Nach jeweiligem Ermessen ist vor einem Vertragsabschluss eine ordentliche Gewerbeanmeldung vorzulegen.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich ausschließlich in € ab Lager Halberstadt. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tag der Lieferung/ Leistungserbringung gültigen Preise zur Abrechnung. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager Halberstadt. Ein Mindestbestellwert besteht nicht. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen/ dem Kunden übergeben wurde. Sollten im Falle höherer Gewalt (siehe Abs. 1. Allgemeines) sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen u.ä. bei verbindlich vereinbarten Terminen die Liefer-/ Leistungsverzögerung länger
als 4 Wochen dauern, ist der Käufer/ Mieter berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforde- rungen sind ausgeschlossen. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Lieferung per Nachnahme. Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers/ Mieters sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweilig geltenden Bankdiskontsatz zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern. Der Käufer/ Mieter ist nicht berechtigt wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen
zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis/ Mietpreis aufzurechnen.

6. Haftung der EVA

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprü- che, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten (einschließlich Beratung und Erteilung von Auskünften), Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlung - auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers/ Mieters stehen - werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung/ Unterlassung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, oder sei es denn, sie beruhen auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten oder vertragswesentlichen Pflichten durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder leitenden Erfüllungsgehilfen.

7. Eigentumsvorbehalt/ Copyright

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser vollständiges Eigentum. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bei Warenrückforderung auf Grund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt etwaige Abnutzungen, Schäden und Verluste geltend zu machen.

Unsere sämtlichen Verträge, Schriftsätze, Konzepte und sonstigen schriftlichen Äußerungen die im einfachen Schriftverkehr gegenüber Dritten bekannt gegeben werden bzw. im Rahmen von Projekten zur Verfügung gestellt werden unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechts und besitzen ein Copyright zu unseren Gunsten.

8. Verleihbedingungen

Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung bzw. Wiedervermietung überlassen. Die auf Grund des Angebotes bzw. der Ortsbesichtigung festgelegten Einsatzvoraussetzungen sind zwingende Grundlage für jedes Verleihgeschäft. Dafür gelten nachstehende Bedingungen:

8.1. Bei Nichterfüllung der vereinbarten Einsatzvoraussetzungen behält sich die Firma EVA vor das jeweils geplante Verleihgeschäft unter Zahlung des vereinbarten Mietentgeltes einzustellen bzw. in begrenztem Umfang durchzuführen.

8.2. Die zur Miete überlassenen Geräte/ Anlagen dürfen nur durch technisch versiertes Personal übernommen bzw. betreut werden. Dies gilt besonders für mobile Schankanlagen - Drink Man - und Eiskunstbahnen.

8.3. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Fehlsteuerung) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder durch Dritte.

8.4. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich zu melden. Nach Übergabe des funktionsfähigen Mietgegenstandes erfolgte Reparaturen in Folge unsachgemäßen Eingriffs oder unzureichender Einsatzvoraussetzungen gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadensfreiheit.

8.5. Kosten, die der Firma EVA durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z. B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä. trägt der Mieter. Dies gilt auch insbesondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Bei Zahlungsverzug gilt analog Nr.5 AGB. Verzögert sich durch höhere Gewalt die Abholung der Mietsache, so haftet weiterhin der Mieter. Weitere Kosten für Miete entstehen dem Mieter dafür nicht.

8.6. Die Firma EVA ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache und somit den Vertragsabschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Übergabe kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifikation vorweisen kann.

9. Verpflegungsbedingungen

Bei Verleihgeschäften, die eine Aufbau, -Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden haben, muss Verpflegung für die Techniker, Eismeister und Gehilfen in angemessenem Maße zur Verfügung stehen. Wahlweise kann eine Tagesauslöse vereinbart werden.

10. Zusätzliche Bedingungen

Zusätzliche Bedingungen die nicht in den AGB verankert sind, werden extra über einen Anhang zum Angebot aufgeführt.

11. Datenschutz

Die sich aus den Geschäftsvorfällen ergebenen Daten werden im Rahmen automatischer Dateien zur Geschäftsabwicklung gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben. 

12. Außergerichtliche Streitbeilegung 
Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung sind wir verpflichtet, Sie unabhängig von unserer Teilnahme an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung darüber zu informieren, dass die Europäische Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) eingerichtet hat. Die Plattform finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Die Spieß Netzwerk GmbH und alle oben genannten Netzwerk-Partnerunternehmen werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und sind  hierzu auch nicht verpflichtet.

Unsere E-Mailadresse lautet: info[at]spiess-netzwerk.de  

13. Gerichtsstand

Erfüllung und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist für beide Teile Halberstadt.

14. Teilnichtigkeit

Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich wirksam, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.


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